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Schweinehaltung:Genehmigungspflicht für Auslaufhaltungen geplant

Schweinehaltungen mit Auslauf sollen künftig einer Genehmigungspflicht unterliegen. Das sieht der Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung vor, den das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt hat.
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Begründet wird die geplante Regelung mit dem Risiko der Seucheneinschleppung, das bei Auslaufhaltungen vergleichbar sei mit dem von Freilandhaltungen. Auslaufhaltungen würden zum Teil in Ortsrandlagen betrieben. Sie böten in der Regel nur eine unzureichende Abschottung gegenüber Wildschweinen, so dass Schweinepest leicht auf Hausschweine übertragen werden könne. Das Gleiche gelte für andere Tierseuchen wie Brucellose oder die Aujeszkysche Krankheit.