Europäische Union: Kompromiss bei Ökoverordnung
Die neue EU-Ökoverordnung ist beschlossen. Gegen den Widerstand Ungarns, Belgiens, Italiens und Griechenlands haben sich die EU-Agrarminister vor kurzem in Luxemburg auf einen Kompromiss geeinigt, der den ökologischen Landbau ab 1. Januar 2009 auf eine neue rechtliche Grundlage stellt.
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Danach dürfen verarbeitete Erzeugnisse künftig nur dann als Ökoware verkauft werden, wenn sie einen Bioanteil von mindestens 95 % aufweisen. Die Verwendung des EU-Ökologos ist für diese Produkte ebenso Pflicht wie die Angabe des Ursprungs. Zusätzlich sind nationale oder private Logos möglich, die auf strengeren Normen basieren können.
Das Gentechnikverbot im Ökolandbau bleibt erhalten, und die geltende Kennzeichnungsschwelle von 0,9 % für zufällige Genverunreinigungen in Lebens- und Futtermitteln wird explizit auf Ökoprodukte ausgeweitet.