Genehmigungsverfahren
Erleichterung soll kommen
Der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Reduzierung und Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren hat aller Voraussicht nach seine letzte Klippe umschifft. Der Umweltausschuss des Bundestages stimmte kürzlich dem Entwurf mit den zuvor zwischen den Koalitionsfraktionen ausgehandelten Erleichterungen für die Genehmigungsbedürftigkeit von Tierhaltungsanlagen zu. Danach wird u. a. die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) und mehr als 2 GVE/ha vollständig abgeschafft.
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Mit dem Votum des Umweltausschusses ist der Weg frei, dass der Bundestag das Gesetz in dieser Woche beschließen kann. Allerdings wird sich der Bundesrat aller Voraussicht nach vor der Sommerpause nicht mehr abschließend mit dem Gesetz befassen können. Für die dafür notwendige Fristverkürzung wäre ein Dringlichkeitsantrag des Bundesumweltministeriums notwendig, den dieses mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch nicht stellen wird. Deshalb kann das Gesetz erst am 21. September 2007 endgültig von der Länderkammer beschlossen werden.