Frankreich: Lockerung der Verschreibungspflicht
In Frankreich ist die Verschreibungspflicht für Tierarzneimittel im Bereich der Nutztierhaltung durch einen gemeinsamen Erlass des Landwirtschaftsministeriums und des Gesundheitsressorts unter bestimmten Auflagen gelockert worden. Gleichzeitig wurde die befristete Mehrfachnutzung eines Rezepts für den Bezug von Präventivmedikamenten wie Impfstoffe oder Wurmmittel eingeführt.
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Mit dieser Neuregelung wolle man den bisherigen Rechtsrahmen an die aktuellen Betriebsbedingungen und an den Fortschritt in der Tiermedizin anpassen. Im Einzelnen dürfen danach künftig Tierarzneimittel ohne die bislang erforderliche systematische klinische Untersuchung der Tiere verschrieben werden, vorausgesetzt, der jeweilige Veterinärmediziner übernimmt die gesundheitliche Überwachung des Betriebes und die regelmäßige Behandlung der Tiere.