EU-Hähnchenhaltungsrichtlinie: Im neuen Entwurf ist die Kennzeichnungspflicht gestrichen
Die Bundesrepublik hat den von ihr wieder ins Spiel gebrachten EU-Richtlinienentwurf für die Einführung von Mindeststandards in der Masthühnerhaltung im Vorfeld des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) um die Kennzeichnungspflicht gekürzt.
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Die ursprüngliche Vorlage war Mitte April auf heftigen Widerstand gestoßen. Danach sollte Hühnerfleisch von Tieren, die im Einklang mit den EU-Tierschutzstandards gehalten werden, entsprechend kenntlich gemacht werden. Die Kennzeichnungspflicht war auch für Importware vorgesehen. Mehrere Mitgliedstaaten hielten diesen Vorschlag für verfrüht und regten stattdessen an, die entsprechenden Punkte zunächst in einem allgemeinen Text abzuhandeln.
Der deutsche Ratsvorsitz musste sich somit damit begnügen, die Europäische Kommission um einen Bericht zum Thema zu bitten. Die Partnerländer gaben zu erkennen, dass sie bei der Kennzeichnungsfrage eine horizontale Lösung Einzelentscheidungen von Branche zu Branche vorziehen würden.