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Geflügelexporte: Erstattungen teils gestrichen

Auf der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20. Oktober 2011 in Brüssel wurden die Exporterstattungen für Bruteier und lebendes Geflügel gestrichen. Unverändert blieb die Erstattung bei Schaleneiern zum Konsum mit 19 Euro je 100 kg, die nur bei Ausfuhren nach Südkorea, Japan, Malaysia, Thailand, Taiwan und die Philippinen gewährt wird. Da sich die Erstattungen für Eieralbumine davon ableiten, blieben auch diese unverändert.
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Die Exporterstattungen für getrocknetes Eigelb wurden um 15 % gesenkt. Für flüssiges und gefrorenes Eigelb wird nun 9 % weniger erstattet. Bei Vollei wurden die Erstattungen sogar zwischen 34 % und 38 % gesenkt. Die Erstattungen für gefrorene ganze Jungmasthähnchen bei Lieferungen in bestimmte Länder blieben stabil bei 32,50 Euro/100 kg. MEG