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Genehmigungsrecht: Privilegierung im Außenbereich soll beschnitten werden

Das Bundesbauministerium will große gewerbliche Tierhaltungsanlagen aus der Privilegierung im Außenbereich herausnehmen. Das geht aus dem Referentenentwurf des Ministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden“ hervor, der sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung befindet. Darin ist u. a. eine Anpassung von § 35 Baugesetzbuch vorgesehen. Künftig sollen demnach nur noch solche gewerblichen Tierhaltungsbetriebe unter die Privilegierung im Außenbereich fallen, die keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen.
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