Tierschutzbericht: Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungseinrichtungen noch in weiter Ferne
Die Einrichtung eines im Koalitionsvertrag angekündigten und vom Bundesrat geforderten Prüf- und Zulassungsverfahrens für Haltungseinrichtungen von Nutztieren bereitet offenbar größere Schwierigkeiten als bislang angenommen.
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Das geht aus dem jüngsten Tierschutzbericht hervor, den das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat.
Darin verweist die Bundesregierung zum einen auf mögliche Konflikte mit den Bestrebungen zum Bürokratieabbau. Zum anderen befürchtet die Regierung EU-rechtliche Probleme. Beispielsweise habe die Europäische Kommission die schwedische Regierung aufgefordert, eine ausführliche Stellungnahme zu dem dortigen Prüf- und Zulassungssystem vorzulegen. Dies diene zur Vorbereitung für ein Vertragsverletzungsverfahren. Die Kommission sehe in dem schwedischen System eine Behinderung des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt.
Vor diesem Hintergrund bereitet das Bundeslandwirtschaftsministerium gegenwärtig eine Änderung des Tierschutzgesetzes vor, um auf diese Weise die Grundlage für eine entsprechende Verordnung zu schaffen. Mit der Verordnung müssten dann Prüfkriterien festgelegt werden, die ihrerseits noch zu entwickeln seien.