Dioxin: Frühwarnsystem ist in Kraft
Private Labore sind ab sofort dazu verpflichtet, die für sie zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren, wenn sie bei ihren Untersuchungen bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln
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oder Futtermitteln feststellen. Hersteller müssen alle Ergebnisse ihrer Dioxinuntersuchungen melden, auch wenn die strengen Grenzwerte nicht überschritten werden. Mit diesen am 5. August 2011 in Kraft getretenen Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zentrale Punkte des Aktionsplans „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ umgesetzt.