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Tierhaltung: Keine Bundesratsentscheidung zur Kleingruppenhaltung

Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, zum jetzigen Zeitpunkt zu einem möglichen Verbot der Kleingruppenhaltung von Legehennen Stellung zu beziehen. Ein Antrag von Rheinland-Pfalz, eine sofortige Entscheidung über die von ihm und Nord-rhein-Westfalen eingebrachte Entschließung herbeizuführen, erhielt am 18. März im Plenum der Länderkammer keine Mehrheit. Damit landet das von den beiden Ländern geforderte Verbot der Kleingruppenhaltung wieder im zuständigen Agrarausschuss. Dort war die Beratung über die Kleingruppenhaltung zuletzt mit der Begründung vertagt worden, zunächst den vom Bundeslandwirtschaftsministerium angekündigten Verordnungsentwurf abzuwarten.
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