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Bundesverfassungsgericht: Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt. Die Verfassungsrichter begründeten ihr Urteil mit einem Verfahrensfehler. Die Tierschutzkommission sei nicht in der nach dem Tierschutzgesetz erforderlichen Weise angehört worden (AZ 2 BvF 1/07).
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Die Tierschutzkommission sei erst mit dem Verordnungsentwurf befasst worden, nachdem dieser sowohl durch das Kabinett gegangen als auch bei der EU-Kommission notifiziert gewesen sei. Dies spreche dafür, dass der Verordnungsinhalt zum Zeitpunkt der Befassung der Tierschutzkommission „bereits beschlossene Sache“ gewesen sei, so die Verfassungsrichter.