Absatzfonds: Überschüsse sollen dem Bundeshaushalt zugute kommen
Die Bundesregierung will etwaige Vermögensüberschüsse, die nach Abwicklung des Absatzfonds und des Holzabsatzfonds verbleiben, dem Bundeshaushalt zuführen. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Auflösung und Abwicklung
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des Absatzfonds und des Holzabsatzfonds hervor, den das Kabinett kürzlich beschlossen hat.
Begründet wird das Vorgehen mit der geltenden Rechtslage. Zulässig seien weder eine Verwendung etwaiger Überschüsse zugunsten der Land- und Forstwirtschaft noch eine anteilige Rückerstattung an die Beitragszahler. Eine Rückzahlung wäre nach Ansicht der Regierung zudem nicht adminis¬trierbar.