Kreislaufwirtschaftsgesetz: Verschärfungen für Biogas-Gülle befürchtet
Gegen Verschärfungen für den Gülleeinsatz durch eine Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wendet sich der Fachverband Biogas (FvB). Gülle, die in Biogasanlagen vergoren werde, solle künftig als Abfall eingestuft werden, kritisierte der FvB mit Blick auf einen Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium. Dies hätte für rund 1 500 deutsche Biogasanlagen, die aktuell nach Baurecht genehmigt und betrieben würden, zur Konsequenz, dass
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sie eine erheblich aufwändigere Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einholen müssten. Das bedeute einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand und würde letztendlich dazu führen, dass langfristig weniger Gülle in Biogasanlagen eingesetzt würde, meint der FvB.