Bundesrat: Landwirte sollen für mögliche Umweltschäden haften
Den Landwirten drohen weiter erhebliche Umwelthaftungsrisiken. Zwar nahm der Bundesrat kürzlich umfassend zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Umweltschadensgesetz Stellung.
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Die vorgesehene Haftung für mögliche Umweltschäden, die trotz Einhaltung der guten fachlichen Praxis entstehen, fand jedoch die Zustimmung der Länderkammer. Kern des Gesetzentwurfs, mit dem die EU-Umwelthaftungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist aus landwirtschaftlicher Sicht eine verschuldensunabhängige Haftung für Schäden an Wasser, Boden und Biodiversität, die von „potenziell gefährlichen“ Tätigkeiten ausgehen. Dazu zählt laut Entwurf unter anderem das Führen einer Tierhaltungsanlage, die einer Genehmigung nach der 4. Verordnung zur Durchführung der Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) bedarf.