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EU-Kommission und Brasilien: Neue Einfuhrregelung für Geflügelfleisch

Die Europäische Union und Brasilien haben sich Ende Oktober auf eine neue EU-Importregelung für Geflügelfleisch verständigt. Danach stellt die Gemeinschaft ihren bislang ausschließlich auf Zöllen beruhenden Außenschutz auf Importquoten um.
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Für gesalzenes Geflügelfleisch wird ein Einfuhrkontingent von 264.245 t zum aktuellen Zollsatz von 15,4 % geschaffen. Davon ist eine Menge von 170.807 t für brasilianische Ware reserviert. Außerhalb der Quote beträgt der Zollsatz 1300 Euro/t. An Putenfleisch importiert die Gemeinschaft künftig bis zu 103.896 t zum derzeitigen Zollsatz von 8,5 %, davon 92.300 t aus Brasilien. Die über diese Mengen hinaus gelieferten Mengen werden mit 1024 Euro/t verzollt. Für gekochtes Hähnchenfleisch schafft die EU eine Einfuhrquote von 230.453 t zum jetzigen Zollsatz von 10,9 %, wovon 73.000 t für den zollbegünstigten Import aus Brasilien vorgemerkt sind. Außerhalb der Quote gilt ein Zollsatz von 1.024 Euro/t. Die Kommission hat sich entschlossen, mit den Hauptlieferländern von Geflügelfleisch Verhandlungen über die Schaffung von Einfuhrquoten aufzunehmen, nachdem die Welthandelsorganisation (WTO) entschieden hat, dass die Gemeinschaft auf gefrorenes Geflügelfleisch mit einem Salzgehalt von 1,2 % bis 3 % den Zollsatz für gesalzenes Geflügelfleisch in Höhe von 15,4 % anwenden muss und nicht den für gefrorenes Geflügelfleisch geltenden Zollsatz von 1.024 Euro/t, der ungefähr einem Wertzoll von 50 % entspricht. Mit Thailand, dem zweiten wichtigen Lieferland, steht eine Einigung über den neuen EU-Außenschutz noch aus.