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Europäische Union: Vermarktungsnormen für Eier auf dem Prüfstand

Ab Juli 2007 müssen auch Industrieeier gekennzeichnet werden, jedoch sind die Einzelheiten noch strittig. Darüber hinaus wird in Brüssel die Definition der Freilandhaltung diskutiert.
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Bei der Kennzeichnung von Eiern stehen in der Europäischen Union Veränderungen bevor. Laut einer Ratsverordnung, die am 1. Juli kommenden Jahres in Kraft tritt, müssen künftig nicht nur Konsumeier, sondern auch Industrieeier, die so genannten B-Eier, gekennzeichnet werden. Genutzt werden kann dafür der Erzeugercode, aber auch ein vereinfachtes Zeichen ist für die B-Eier möglich. In jedem Fall soll ein Etikettenschwindel so vermieden werden. An Details wird allerdings noch in einer Durchführungsverordnung gefeilt. Erwogen wird mit der neuen Durchführungsverordnung auch, die Definition der Freilandhaltung neu zu justieren, um Betrieben gerecht zu werden, die wegen der Bedrohung durch die Vogelgrippe längerfristige Aufstallgebote hinzunehmen haben.