Bundesrat: Agrarausschuss unterstützt Anpassung der Düngeverordnung
Die in Deutschland geltende Düngeverordnung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit noch in diesem Jahr verschärft, um den Anforderungen der Europäischen Kommission zu genügen.
Eine Initiative der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Anpassung der Düngeverordnung billigte der Agrarausschuss des Bundesrates am 4. September 2006 in Berlin einstimmig.
- Veröffentlicht am
Der Änderungsentwurf schreibt für die Ermittlung des Stickstoffbedarfs von Ackerkulturen und Grünland feste Richtwerte vor. Auch für die Ermittlung der Stickstofflieferung von Vor- und Zwischenfrüchten, die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischem Dünger sowie die Stickstoffausscheidungen von landwirtschaftlichen Nutztieren werden Standardwerte festgelegt.
Im Agrarausschuss machten die antragstellenden Bundesländer deutlich, dass die Änderung der Düngeverordnung unausweichlich sei, wenn Deutschland noch in diesem Jahr eine EU-Ausnahmegenehmigung für die Ausbringung von 230 kg/ha Stickstoff auf Grünland erhalten wolle. Ansonsten werden auch Probleme mit der Genehmigung ländlicher Entwicklungsprogramme befürchtet.