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Niederlande: Geflügel muss wieder in den Stall

Zum 1. September 2006 tritt in den Niederlanden wieder eine Aufstallpflicht für Geflügel einschließlich Gänsen und Wasservögeln in Kraft. Das gab das Landwirtschaftsministerium in Den Haag bekannt.
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Auslaufflächen müssen seitlich zumindest durch Netze und nach oben durch ein festes Dach abgeschirmt werden. So soll der Kontakt zu möglicherweise mit der Vogelgrippe infizierten Wildvögeln während des herbstlichen Vogelzuges verhindert werden. Für vollständig durchgeimpftes Geflügel gilt das Aufstallgebot nicht. Der Allgemeine Inspektionsdienst (AID) wird die Einhaltung der vorbeugenden Maßnahme kontrollieren. Bei Verstößen droht Geflügelhaltern zunächst ein Zwangsgeld, im Wiederholungsfall eine Geldbuße. Indes wurden die Sperrgebiete und Auflagen, die Anfang August nach einem Fall von schwach pathogener Vogelpest in Voorthuizen erlassen worden waren, am 24. August allesamt aufgehoben.