IVU-Richtlinie: Zusätzliche EU-Auflagen für Landwirte und Geflügelhalter sind möglich
Eine EU-Genehmigungspflicht für die Ausbringung von Gülle ist offenbar doch noch nicht vom Tisch. Das geht aus dem Standpunkt des Rates zur Novellierung der europäischen Richtlinie für die immissionsschutzrechtliche Prüfung zur Vermeidung von Umweltauswirkungen (IVU-Richtlinie) hervor, der Mitte Februar 2010 formell angenommen wurde.
Zwar haben die Mitgliedstaaten gemäß dem politischen Kompromiss der Umweltminister vom Juni 2009 die von der Europäischen Kommission vorgesehene Genehmigungspflicht wieder gestrichen. Die Brüsseler Behörde bestand jedoch auf der Einführung
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einer Revisionsklausel: Bis Ende 2012 will sie den Bedarf zusätzlicher Kontrollen zur Düngeausbringung bewerten und eventuell einen neuen Regelungsvorschlag machen.
Auch der Ruf, die Schwellen für genehmigungspflichtige Geflügelhaltungen nach Tierart bzw. Produktionszweig zu differenzieren, könnte auf diese Weise noch einmal aufs Tapet kommen.