Vogelgrippe: EU-Kommission hat den Förderzeitraum verlängert
Die EU-Kommission hat den Förderzeitraum für die Gewährung von Sonderhilfen zugunsten der europäischen Geflügelhalter verlängert. Zum Ausgleich der durch die Vogelgrippe entstandenen wirtschaftlichen Verluste werden Landwirte damit zum Teil noch für Maßnahmen unterstützt, die bis spätestens Ende August dieses Jahres durchgeführt werden. Zugleich änderte die Kommission einige Förderobergrenzen und nahm Dänemark, Belgien und Slowenien in die Liste der förderfähigen Länder auf.
In Deutschland unterstützt die Kommission bis Ende nächsten Monats die Vernichtung von bis zu 1 Mio. Gänsebruteiern mit 1,20 Euro pro Stück und die Keulung von bis zu 20 000 Gänseelterntieren mit jeweils 30 Euro. Bislang beliefen sich die Förderobergrenzen auf 1,5 Mio. Gänsebruteier und 40 000 Gänseelterntiere. Für die Vernichtung von 500 000 legereifen Hennen zahlt die Kommission jeweils 3,20 Euro hingegen weiterhin nur dann, wenn diese Maßnahme vor Ende April durchgeführt wurde.
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