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Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet

Der Bundestag hat das Verbraucherinformationsgesetz am 29. Juni 2006 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das Gesetz soll dem Anspruch auf Information über gesundheitsgefährdende oder risikobehaftete Alltagsprodukte gerecht werden. Behörden sind danach künftig verpflichtet, Verbraucheranfragen über
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Lebensmittel, Kosmetika, Bekleidung, Spielwaren, Lebensmittelverpackungen, Bettwäsche oder Wasch- und Putzmittel innerhalb von vier Wochen umfassend zu beantworten. Sie können dafür kostendeckende Gebühren erheben. Gegenüber Unternehmen erhalten Verbraucher keinen Auskunftsanspruch. Ferner sollen Behörden die Öffentlichkeit künftig unter Namensnennung von Herstellern oder Händlern informieren.