Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Legehennenhaltung: WPSA-Siegel als Verbraucherinformation zulässig

Eine Orientierungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Eierkauf zu schaffen – das war das Ziel der Deutschen Vereinigung für Geflügelwissenschaft e.V., als sie vor gut einem Jahr das Siegel „Tiergerechte Haltungsform“ vorstellte. Denn mit dem Siegel sollten die Ergebnisse der qualifizierten Arbeit der Geflügelwissenschaft sichtbar und für Konsumenten durch einen Blick auf die Eierverpackung erkennbar gemacht werden. Dabei basiere die Zulassung von Legehennenhaltungsbetrieben neben einem fundierten Kriterienkatalog auch auf der Kontrolle durch
Veröffentlicht am
Artikel teilen:
unabhängige Zertifizierungsstellen. Doch genau dies bezweifelt die Bad Homburger Wettbewerbszentrale e.V., die im Sommer 2009 ein Gerichtsverfahren gegen einen der Siegelnutzer angestrengt hatte. Der Vorwurf: „irreführende Werbung“ und Verbrauchertäuschung, da durch Auslobung des WPSA-Siegels „Tiergerechte Haltungsform“ auf der Verpackung der Eindruck entstünde, dass derart gekennzeichnete Betriebe mehr für den Schutz der Legehennen leisten würden als andere. Am 10. Dezember 2009 fällte das Landgericht Oldenburg ein erstinstanzliches Urteil und wies die Klage gegen die Siegelnutzerin, die Deutsche Frühstücksei GmbH & Co. KG, in vollem Umfang ab. Damit wurde erstmals gerichtlich festgestellt, dass die gegen das WPSA-Siegel von verschiedensten interessierten Kreisen erhobenen Irreführungsvorwürfe nicht haltbar sind.