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Planungssicherheit für deutsche Geflügelwirtschaft: Änderung der Vermarktungsnorm für Geflügelfleisch verabschiedet

Die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007, die eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte hinsichtlich der Vermarktungsnorm für Geflügelfleisch betrifft, ist vor kurzem in Brüssel vom Agrarrat der EU verabschiedet worden. Wesentliche Änderungen betreffen die Definition „frisch“, die im Vorfeld kontrovers diskutiert wurde, und es erfolgt die Einbeziehung der Geflügelfleischzubereitungen in den Geltungsbereich der Vermarktungsnorm. Die Europäische Kommission hatte bereits in einem frühen Stadium der Diskussion einen sehr restriktiven Ansatz verfolgt. Daraus resultiert nun der Grundsatz, dass zukünftig Geflügelfleischzubereitungen nur dann als „frisch“ vermarktet werden dürfen, wenn das enthaltene Geflügelfleisch zu keiner Zeit gefroren gewesen ist. Mit der Änderung der Vermarktungsnorm sind nun die geforderten Regelungen bei der Vermarktung von Geflügelfleisch und insbesondere von Zubereitungen geschaffen worden. Die Verordnung wird zum 1. Mai 2010 in Kraft treten.ZDG
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„Die deutsche Geflügelwirtschaft hat immer eine für alle Stufen der Lebensmittelkette verträgliche und praktikable Änderung der Vermarktungsnorm gefordert, um eine Fehleinschätzung bzw. Fehl­information des Verbrauchers beim Kauf von Geflügelfleisch zu vermeiden. Denn welcher Verbraucher vermutet, dass eine Geflügelfleischzubereitung im frischen Zustand möglicherweise aus vormals gefrorenem Geflügelfleisch hergestellt worden ist?“, bewertete Gerhard Wagner, Präsident des ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft, die neueste Entwicklung.