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Geflügel-Aufstallungsverordnung: Freilandhaltung ist unter bestimmten Bedingungen möglich

Am Mittwoch, dem 10. Mai 2006, ist die Geflügel-Aufstallungsverordnung in Kraft getreten. Mit dieser neuen Eilverordnung wird die Verlängerung der Stallpflicht in Deutschland geregelt.
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Mit der neuen Eilverordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer, die am 10. Mai 2006 in Kraft trat, bekommen die Bundesländer – wie von vielen unter ihnen gefordert – ein Instrument für den Umgang mit der Freilandhaltung an die Hand. Die Eilverordnung gilt bis 15. August 2006. In Risikogebieten, wo Ausbrüche der Geflügelpest registriert wurden, in unmittelbarer Nähe von Zonen, wo sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln sowie in Gebieten mit hoher Geflügeldichte sind Ausnahmen von der Stallpflicht tabu.