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Klassische Geflügelpest: Geflügel-Aufstallungsverordnung

Am 10. Mai 2006 trat die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der klassischen Geflügelpest in Kraft. Damit ist die bis dahin gültige Aufstallungsverordnung vom 15. Februar 2006 aufgehoben worden.
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Nach der neuen Verordnung kann die zuständige Behörde Ausnahmen von der Stallpflicht genehmigen. Unter anderem ist dabei die Geflügeldichte im Umkreis des antragsstellenden Betriebes ein wesentliches Kriterium. Die Anzahl der geflügelhaltenden Betriebe spielt dabei keine Rolle. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde Gebiete festlegen, innerhalb derer die Freilandhaltung erlaubt ist. Betriebe, die in diesen Gebieten ihr Geflügel im Freien halten, müssen dies der zuständigen Behörde melden. Zudem ist an die Freilandhaltung die Verpflichtung gekoppelt, das Geflügel zu untersuchen.