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Klassische Geflügelpest: Festlegung für "hohe Geflügeldichte" noch heftig umstritten

Trotz Bedenken aus einzelnen Bundesländern gilt in Deutschland auch in den kommenden Monaten ein Aufstallgebot für Geflügel. Die Freilandhaltung soll aber künftig – außer in definierten Risikogebieten – möglich sein.
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Im Unterschied zu vorherigen Planungen dürfen die Bundesländer mit der neuen Verordnung, die noch diese Woche in Kraft treten soll, selbständig Gebiete außerhalb von Risikozonen festlegen, in denen die Freilandhaltung wieder erlaubt wird. - In unmittelbarer Nähe von Wildvögelsammelplätzen wie Feuchtgebieten, Seen, Flüssen und Küstengewässern sowie - in Sperrbezirken, Beobachtungsgebieten oder Kontrollzonen soll es künftig keine Ausnahmen von der Stallpflicht geben. - Ein weiteres Kriterium ist die Geflügeldichte.