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Klassische Geflügelpest: Unbefristete Stallpflicht vorerst abgewendet

Den Produzenten von Freilandeiern in Deutschland drohen im Gefolge von Vogelgrippe und Stallpflicht schwere Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren Kollegen in europäischen Nachbarländern.
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Der Nationale Krisenstab von Bund und Ländern einigte sich deshalb am 26. April darauf, die Aufstallpflicht für Geflügel vorerst nur bis zum 15. Mai zu verlängern. Damit konnte sich Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer nicht durchsetzen, der noch am 21. April Pläne präsentiert hatte, wonach die ursprünglich bis 30. April begrenzte Stallpflicht unbefristet gelten sollte, was im Übrigen auch die Zustimmung des Bundesrats erfordern würde. Seehofer hatte die Verlängerung der Stallpflicht mit der aktuellen Risikoeinschätzung begründet.