EU-Agrarminister: Sonderhilfen für Geflügelhalter beschlossen
Zur Gewährung von EU-Sonderhilfen an die europäischen Geflügel- und Eiererzeuger bedarf es keines Tierseuchenausbruchs in Nutztierbeständen mehr. Schwerwiegende Marktstörungen, die unmittelbar auf einen Verlust des Verbrauchervertrauens zurückgehen, reichen künftig zur Ergreifung von Sonderstützmaßnahmen aus. Das haben die EU-Agrarminister Ende April einstimmig entschieden.
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Die Mitgliedsländer müssen die geplanten Hilfemaßnahmen jedoch zuvor von der Europäischen Kommission billigen lassen. Im Einklang mit dem Vorschlag der EU-Kommission müssen alle Sonderhilfen jeweils zur Hälfte von der EU und dem betroffenen Mitgliedstaat finanziert werden. Im Gegenzug werde die Brüsseler Behörde fallweise prüfen, ob sie bereits gewährte nationale Beihilfen rückwirkend zur Hälfte finanziert.