Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – Schweine: Bundesrat hat den Entwurf der Bundesregierung entschärft
Im Hinblick auf die Schweinehaltungsverordnung folgte der Bundesrat am 7. April 2006 vollständig den Empfehlungen seines Agrarausschusses und schwächte damit den Entwurf der Bundesregierungen in einigen Punkten deutlich ab.
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Unter anderem soll den Betrieben für die künftig geltende Spaltenweite von 20 mm für Jungsauen, Sauen und Eber eine Übergangszeit bis Ende 2012 eingeräumt werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) stellte im Hinblick auf die Schweinehaltungsverordnung heraus, dass der Bundesrat einer Reihe von Forderungen aus dem Berufsstand gefolgt sei und Vorgaben abgewendet habe, die mit immensen Kosten für die Betriebe verbunden gewesen wären, ohne dem Tierschutz zu dienen. Leider habe der Bundesrat jedoch über das EU-Recht hinausgehende Forderungen an die Bodengestaltung von Abferkelständen beschlossen. Immerhin habe jedoch eine Verlängerung der Übergangsfristen erreicht werden können.