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Klassische Geflügelpest: EU-Sonderhilfen für Geflügelhalter nur mit Kofinanzierung

Geflügelhalter sollen künftig Sonderhilfen erhalten können, wenn schwerwiegende Marktstörungen auftreten. Das sieht ein Vorschlag zur Änderung der EU-Marktordnungen für Eier und Geflügel vor, den die Europäische Kommission Ende März 2006 erwartungsgemäß formuliert hat.
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Der Vorschlag sieht vor, dass Sondermaßnahmen nur genehmigt werden sollen, wenn die Marktstörungen "unmittelbar mit einem Vertrauensverlust der Verbraucher infolge existierender Risiken für die Verbraucher- oder Tiergesundheit verbunden sind". In diesem Fall sollen sie auf Antrag des betroffenen Mitgliedstaates im Verwaltungsausschussverfahren gebilligt werden. Damit liegt es letztlich in der Kompetenz der Kommission, nationale Hilfsmaßnahmen zu genehmigen oder abzulehnen. Voraussetzung ist immer, dass die Nothilfen vom jeweiligen Mitgliedstaat zur Hälfte kofinanziert werden. Damit will die Kommission sicherstellen, dass der Anreiz bestehen bleibt, weiterhin eine konsequente Tierseuchenbekämpfung zu betreiben.