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IVU-Richtlinie: Zusätzliche Auflagen abgewendet

Die Geflügelhalter in der Europäischen Union werden ihre Anlagen auch weiterhin erst ab einer einheitlichen Schwelle von 40 000 Tierplätzen immissionsschutzrechtlich genehmigen lassen müssen und auch eine Doppelregulierung für die Ausbringung von Gülle und Jauche in Gebieten, die bereits von der EU-Nitratrichtlinie abgedeckt sind, soll es nicht geben.
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Das sind aus landwirtschaftlicher Sicht die zentralen Ergebnisse der Diskussion zur Neufassung der europäischen Richtlinie für die immissionsschutzrechtliche Prüfung zur Vermeidung von Umweltauswirkungen (IVU-Richtlinie) beim jüngsten EU-Umweltministerrat.