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Bundesnaturschutzgesetz: Landwirtschaft hinsichtlich der Eingriffsregelung gestärkt

Der Bundestag hat die Position der Landwirtschaft im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung deutlich gestärkt.
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Nach dem novellierten Bundesnaturschutzgesetz, das das Parlament am 19. Juni 2009 in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen hat, muss bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen künftig zwingend auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht genommen werden.