Tierische Nebenprodukte: Bundesrat fordert dauerhafte Kennzeichnung
Die Bundesregierung soll auf europäischer Ebene auf eine dauerhafte Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte hinwirken. Dafür hat sich der Bundesrat kürzlich in einer Entschließung ausgesprochen.
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Die Länderkammer begründete ihre Forderung damit, dass gemäß der EU-Verordnung 1774/2002 Materialien der Kategorien 1, 2 und 3 unverzüglich abzuholen, abzutransportieren und zu kennzeichnen seien. Die Mitgliedstaaten seien verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Materialien bei der Abholung, Sammlung und Beförderung identifizierbar sind und getrennt identifizierbar bleiben.