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Vogelgrippe: Hilfsmaßnahmen für europäische Geflügelhalter werden konkreter

Angesichts des ersten Falls von Vogelgrippe in einem europäischen Nutzgeflügelbestand, des Nachfrageeinbruchs am Geflügelfleischmarkt und der Ergreifung von Handelsrestriktionen durch Drittländer forcieren die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten – unter ihnen auch Deutschland – ihre Überlegungen zu möglichen Hilfsmaßnahmen.
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In der Europäischen Kommission denkt man derzeit über drei Ansatzpunkte nach, nämlich über - die Ergreifung von Marktmaßnahmen – für die in der Marktordnung für Geflügelfleisch -allerdings erst noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden müsste –, - die Lockerung der EU-Regeln für Staatsbeihilfen und - die Organisation einer Informationskampagne. Bei der Gestaltung der Marktmaßnahmen orientiert sich die Brüsseler Behörde an den Entlastungsaktionen, die vor einigen Jahren wegen der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) am Rindfleischmarkt ergriffen worden waren.