Nachbesserungen dringend erforderlich
Wie bewährt sich das staatliche Antibiotikamonitoring in der Praxis? So lautete eine Frage, über die bei der diesjährigen Frühjahrstagung der Deutschen Vereinigung für Geflügelwissenschaft, die Mitte März in Köthen, Sachsen-Anhalt, stattfand, diskutiert wurde.
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Über seine Erfahrungen mit dem staatlichen Antibiotikamonitoring berichtete Dr. Erwin Sieverding, Tierarzt in der Praxis am Bergweg in Lohne. Die gesetzlichen Grundlagen dazu seien in der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in § 58 "Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen" vom 1. April 2014 aufgeführt. Dieser Paragraf besage, dass Tierhalter verpflichtet sind, der zuständigen Behörde halbjährlich zu melden, welche Antibiotika sie in welcher Menge, in welchem Zeitraum und an welche Anzahl von Tieren auf ihrem Betrieb verabreicht hätten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ermittele dann aus diesen Daten in einem halbjährlichen Abstand die tierartbezogenen Therapiehäufigkeiten für die einzelnen...
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