Befähigungsnachweis Tiertransporteur Geflügel
DEULA Freren GmbH Bahnhofstr. 25 49832 Freren Niedersachsen Deutschland
Befähigungsnachweis Tiertransporteur Geflügel
Seit Anfang 2007 ist die neue EU-Transportverordnung 1/2005 in Kraft. Sie regelt jetzt anstelle der „alten“ Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) den gewerblichen Transport von Nutztieren und/oder Geflügel (Hausgeflügel). Von Personen, die gewerblich Tiertransporte durchführen, wird nun in Art 6 (5) ein Befähigungsnachweis gefordert.
Für wen ist die Teilnahme am Lehrgang mit abschließender Prüfung vorgesehen?
- Für Fahrer und Betreuer von Tiertransporten, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt werden (Ausnahme: Transporte bis zu 65 km).
- Landwirte, die ihre eigenen Tiere über die Entfernung von mehr als 65 km ab Betrieb befördern.
Ausnahmen für Absolventen bestimmter Berufsausbildungen, die nach dem 05.01.2007 folgendes nachweisen können:
- Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums der Landwirtschaft oder Tiermedizin.
- Bestandene Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Tier- oder Pferdewirt, Tierpfleger oder andere anerkannte Berufsabschlüsse.
Zur Erlangung des Befähigungsnachweises wird gem. Art. 17 Absatz 2 der VO 1/2005 gefordert:
- Lehrgang und theoretische Prüfung, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
- Eine praktische Prüfung im Rahmen eines Verladevorgangs, der von einem beamteten Tierarzt kontrolliert wird.
Die praktische Prüfung (ein Amtstierarzt kontrolliert einen Verladevorgang) kann aus organisatorischen Gründen nicht bei der DEULA Freren abgenommen werden. Diese können die Teilnehmer vor einem Amtstierarzt des für ihren Wohnort oder dem Firmensitz ihres Arbeitgebers zuständigen Veterinäramtes ablegen. Die Teilnehmer werden gebeten, dies schon frühzeitig mit ihrer Firma bzw. dem zuständigen Veterinäramt abzuklären. Auf Wunsch kann das Veterinäramt bei der DEULA Freren Informationen zur theoretischen Prüfung erhalten.
Lehrgangsinhalte:
- Organisatorisches, Allgemeines zum Tierschutz (Aspekte der Gemeinschafts- und nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport).
- Rechtsrahmen (TSchG, VO 1/2005, allgemeine Bedingungen für den Transport von Tieren, Transportpapiere, Fahrtenbuch, Notfallpläne).
- Tierseuchenrechtliche und lebensmittelrechtliche Aspekte beim Transport von Tieren/Geflügel (Tierseuchengesetz, VVVO, Hygieneregeln/Vorsorgemaßnahmen).
- Transportmittel, Transportfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung sog. "Leistungskrankheiten", Raumangebot, Vorbereitung des Transportes, Verhaltensweisen und Stressbewältigung.
- Transportpraxis/Handling (Praktische Aspekte des Umgangs mit Tieren, Auswirkungen des Fahrverhaltens auf Wohlbefinden und Fleischqualität, Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen).
Für die bestandene theoretische Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bundesweit gilt. Diese Bescheinigung reichen die Teilnehmer wiederum, zusammen mit der Bescheinigung der praktischen Prüfung, bei ihrer Kreisverwaltung ein und die Teilnehmer erhalten von dort den gewünschten "Führerschein". Dieser muss bei allen Transporten mitgeführt werden und kann bei schweren Verstößen eingezogen werden.
Der Teilnahmebeitrag beträgt 295 Euro.