
Entwaldungsgesetz: EU-Mitgliedsstaaten beschließen gemeinsame Position
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 19. November in Brüssel im Ausschuss der Ständigen Vertreterinnen und Vertreter auf eine allgemeine Ausrichtung des Rates zur EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) verständigt. Möglich wurde die Einigung auf Grundlage eines Vorschlags, den die Bundesregierung vergangene Woche unterbreitet hatte.
von BMELH erschienen am 24.11.2025Laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELH) haben ich die Mitgliedstaaten am 19. November auf eine gemeinsame Linie zur EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) auf Basis des deutschen Vorschlags verständigt. Damit sende laut Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer der Rat ein klares Signal: „Wir setzen auf eine praxistaugliche, schlanke EUDR für wirksamen Waldschutz aber ohne überflüssige Auflagen für Länder ohne Entwaldungsprobleme."
Die Einigung über eine allgemeine Ausrichtung des Rates sieht weitreichende Erleichterungen für Primärerzeuger aus Ländern ohne Entwaldungsprobleme vor:
- Einmalige Abgabe einer vereinfachten Sorgfaltserklärung
- Angabe der Betriebsadresse anstelle von Geodaten der Betriebsflächen
- Angaben einer Schätzung der Erntemengen
- Anpassung der Angaben in der Erklärung nur bei grundlegenden Änderungen
- Anwendung der vereinfachten Regelung auch auf Unternehmen, die nur mit einem Teil des Unternehmens als Primärerzeuger relevante Produkte in Verkehr bringen, als Unternehmen aber den Schwellenwert für kleine Unternehmen überschreiten
Desweiteren haben sich die Mitgliedsstaaten auf folgende Punkte geeinigt:
- Keine Sammlung von Referenznummern entlang der EU-Lieferkette
- Verschiebung des Anwendungsstarts für alle Unternehmen um ein Jahr
- Verankerung einer Überarbeitungsklausel in der EUDR: Die EU-Kommission soll bis April 2026 weitere mögliche Potentiale zur Entbürokratisierung der EUDR aufdecken und den Mitgliedstaaten darüber berichten, gegebenenfalls auch einen Vorschlag vorlegen.
Mit der Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter haben sich die Mitgliedstaaten auf ein Ratsmandat geeinigt. Nach der Positionierung des Europäischen Parlaments schließen sich die Trilogverhandlungen zwischen Vertretern von Parlament, Rat und der Kommission an. Das Trilogergebnis muss dann noch von Rat und Europäischem Parlament bestätigt werden, damit die Änderungen rechtzeitig vor dem in der aktuellen Fassung der EUDR vorgesehenen Anwendungsstart – bislang 30. Dezember 2025 – in Kraft treten können.
