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Biomassepaket

Zitterpartie bei der Ausschreibung für Biomasseanlagen

Nach wie vor ist das Biomassepaket nicht durch die EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt worden. Bei der Ausschreibung im Oktober könnten daher womöglich noch die alten EEG-Regelungen zur Anwendung kommen. Verbände der Bioenergiebranche warnen deshalb vor „massiven Stilllegungen“. Sie fordern kurzfristige Hilfsmaßnahmen.

von Agra Europe erschienen am 29.08.2025
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© Matthias Borlinghaus

Die Oktober-Ausschreibung für Biomasseanlagen dürfte, wie von der Branche bereits befürchtet, zur Zitterpartie werden. Denn noch ist unklar, ob das im Februar verabschiedete Biomassepaket tatsächlich zur Anwendung kommen wird. Grund dafür ist, dass die EU-Kommission im Zuge der beihilferechtlichen Prüfung des Biomassepakets bislang kein grünes Licht gegeben hat. Laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 27. August 2025 könnten daher bei der anstehenden Ausschreibung noch die Regelungen vom alten Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) zur Anwendung kommen.

Damit würden auch die im Biomassepaket beschlossenen Regelungen, wie etwa ein höheres Ausschreibevolumen sowie ein Flexibilitätszuschlag, wie schon in der ersten Ausschreibungsrunde dieses Jahres, erneut nicht greifen. Für Biogasanlagenbetreiber gibt es trotzdem Hoffnung: Denn sollte die Brüsseler Behörde das Biomassepaket bis zum 30. September abgesegnet haben, kommen auch die vorteilhafteren Ausschreibebedingungen des Biomassepakets zum Zuge, so die BNetzA.

Bieter haben zwei Möglichkeiten

Für die Oktober-Ausschreibung haben Anlagenbetreiber daher zwei Optionen, heißt es in der Mitteilung der BNetzA. Bieter könnten entweder von vornherein zwei Gebote für dieselbe Anlage abgeben, wobei jeweils ein Gebot für die neue und alte Rechtslage eingereicht würde. Abhängig davon, ob die Kommission bis zum 30. September das Biomassepaket genehmigt, oder nicht, müssen die Bieter dann am 1. Oktober eines der beiden Gebote zurückziehen. Oder sie geben zunächst nur ein Gebot für die alte Rechtslage ab. Auch dann habe der Bieter die Möglichkeit, im Falle einer Genehmigung, das Gebot bis zum Stichtag zurückzunehmen und ein neues Gebot einzureichen.

Laut der Behörde ist noch nicht absehbar, ob die Genehmigung durch die EU-Kommission rechtzeitig vorliegen wird. „Eine Aussage dazu, wann genau die Genehmigung vorliegen wird, kann die Bundesregierung nicht treffen, schon weil die Europäische Kommission Herrin des Verfahrens ist“, heißt es dazu knapp.

Branche befürchtet Massenstilllegungen von Bestandanlagen

Auf einer vom Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) anberaumten Pressekonferenz haben Vertreter der Branche am Mittwoch vor den etwaigen Folgen der andauernden Hängepartie gewarnt. Sollte das Biomassepaket nicht rechtzeitig beihilferechtlich genehmigt werden, drohe eine „massiven Stilllegungswelle“ von Bestandsanlagen aus den Jahren 2004 und 2005. Die Verbände fordern daher kurzfristige Sonderregelungen für die Betroffenen.

Nach der parteiübergreifenden Einigung im alten Bundestag, und einem „vielversprechenden Koalitionsvertrag“, sei das Biomassepaket „letztendlich in den Mühlen der Bürokratie stecken geblieben“, stellte die Vorsitzende des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), Marlene Mortler, fest. Investitionen in Milliardenhöhe würden daher nun zurückgehalten, monierte sie.

Laut dem Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, käme das Biomassepaket selbst bei einer rechtzeitigen Genehmigung dennoch zu spät. Als kurzfristige Lösung und zur Überbrückung der aktuellen Notsituation schlägt Krüsken daher eine „de-minimis-kompatible schnelle Überbrückungshilfe“ von maximal 300.000 Euro pro Anlage für jene Anlagen vor, deren EEG-Vergütung im Jahr 2025 endet. „Da die im Haushalt eingeplanten Mittel durch das Ausbleiben des Biomassepakets nicht verwendet werden, ist eine solche Rettungsmaßnahme ohne zusätzliche Kosten finanzierbar“, erklärte Krüsken. Zudem könne diese Art von Beihilfe ohne Notifizierung durch die EU-Kommission und damit in kurzer Zeit umgesetzt werden.

700 Biomasseanlagen bedroht

Ähnlich äußerte sich der Präsident des Fachverband Biogas (FvB), Horst Seide: „Eine kurzfristige Übergangsregelung schafft Anlagenbetreibern die Option, sich in zukünftigen Ausschreibungen nach den Vorgaben des dann hoffentlich genehmigten Biomassepakets zu beteiligen.“ Einmal stillgelegte Anlagen würden im künftigen Energiesystem dauerhaft fehlen, warnte er. Bis zu knapp 700 Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von circa 400 Megawatt seien aktuell bedroht.

Seide verwies erneut auf das Potenzial der Bioenergie, regelbaren Strom zu erzeugen. „Bis zu 24 Gigawatt Leistung könnte langfristig allein aus der Biogasbranche kommen und so Stunden mit geringem Wind- und Solarstromangebot kostengünstig ausgleichen“, sagte Seide.