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Aviäre Influenza

Niedersächsischer Putenbestand betroffen

In Niedersachsen gibt es einen Fall von Geflügelpest in einem Nutztierbestand. Betroffen ist ein Betrieb mit etwa 10.000 Putenelterntieren im Landkreis Aurich, Gemeinde Dornum.

Veröffentlicht am
ZDG/shutterstock.com 
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Nachdem zunächst bei Eigenkontrollen des Betriebes das Aviäre Influenzavirus H5 festgestellt wurde, wurde der Bestand amtlich beprobt. Das Labor des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat den Verdacht auf H5 bestätigt. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat festgestellt, dass es sich um die hochpathogene Form des Virus, H5N8, handelt. Der betroffene Bestand mit 55 Wochen alten Putenelterntieren wurde am 21. März notgetötet. Das Veterinäramt des Landkreises hat einen Sperrbezirk im Radius von 3 km und ein Beobachtungsgebiet im Radius von 10 km um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. In zwei weiteren Betrieben, die sich in dem Bezirk befanden, wurden ebenfalls die Geflügelbestände getestet. Die Ergebnisse des LAVES sind negativ.

Als Reaktion darauf gilt ab Mittwoch, dem 25. März 2020, eine Stallpflicht im Emsland. Die Halter müsstensämtliches Geflügel einstallen, teilte der Landkreis mit. Die Allgemeinverfügung ist bis zum 31. Mai gültig. Es handele sich um eine Vorsichtsmaßnahme, sagte ein Kreissprecher. 

Virus in der Umwelt nach wie vor vorhanden

Durch den milden Winter sind sehr viele Wildvögel in Europa geblieben, warnt der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Der erneute Nachweis der hochpathogenen Form der Aviären Influenza des Typs H5N8 in Deutschland ist ein Indiz dafür, dass das Virus in der Umwelt nach wie vor vorhanden ist und durch Wildvögel verbreitet wird. Schützen Sie daher Ihre Geflügelbestände durch die weiterhin strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Zur Eigenkontrolle der Hygienemaßnahmen stehen Ihnen die bekannten Checklisten für Geflügelhalter sowie die Biosicherheitsampel zur Verfügung.

BMEL: H5N8 auch bei Bussarden in Brandenburg

Auch bei zwei Mäusebussarden aus Brandenburg war am 20. März HPAI H5N8 nachgewiesen worden, vemeldet das Bundeslandwirtschaftsministerium.Vor diesem Hintergrund ruft auch die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner,  geflügelhaltende Betriebe und Privathalter dringend dazu auf, die Maßnahmen zur Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen zu verstärken, um eine Einschleppung in ihre Bestände zu verhindern. Dazu gehört vor allem, einen möglichen Eintrag des Virus durch Kontakt zu Wildvögeln, aber auch über Fremdpersonen, zu vermeiden.

Bitte achten Sie auf die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, um die Geflügelbestände vor einem Viruseintrag zu schützen!

Hier finden Sie Checklisten und die Biosicherheitsampel, mit der Sie Biosicherheitslücken in Ihrem Betrieb aufdecken können.