H5N8-Fall in Baden-Württemberg
Der Geflügelwirtschaftsverband Baden-Württemberg e.V. hat darüber informiert, dass im Hohenlohekreis in einem Kleinstbetrieb mit Legehennen und Wassergeflügel das hochansteckende Vogelgrippevirus H5N8 festgestellt wurde.
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Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Fall bestätigt. Der restliche Geflügelbestand wurde bereits getötet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den ZDG darüber informiert, dass der betroffene Betrieb aufgrund der kommerziellen Abgabe von Eiern als gewerblicher Geflügelbestand eingestuft wird. Demzufolge erfolgt die Meldung an die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) unter der Kategorisierung als "gewerblicher Geflügelbetrieb / poultry".
Eingrenzung der Region
Entsprechende Maßnahmen gemäß der Geflügelpestverordnung werden vor Ort in Bezug auf die Einrichtung der Restriktionszonen umgesetzt. An dieser Stelle sei hervorgehoben, dass das BMEL den Fall an die OIE unter klarer Eingrenzung der aktuell betroffenen Region in Baden-Württemberg, das heißt im Sinne einer Regionalisierung, meldet. Üblicherweise erfolgte diese Meldung, insbesondere bei Wildvogelfällen, aber auch im Falle betroffener Wirtschaftsgeflügelbestände, bisher unter Bezugnahme auf die gesamte Bundesrepublik.
Lückenlose Biosicherheit
Nach Bekanntwerden des AI-Falles fordert ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke ausdrücklich auch die Hobbyhalter auf, die gelernten und bekannten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent, lückenlos und sorgfältig umzusetzen. "Sämtliche Geflügelhalter in Deutschland stehen jetzt in der gemeinschaftlichen Verantwortung, ihre Tiere zu schützen - kleine wie große Betriebe, Hobbyhaltungen wie Wirtschaftsgeflügelbestände."