Freilandhaltung am Pranger
Nach Ansicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Brandenburg verstößt das Landesumweltamt bei der Genehmigung von Freiland-Legehennenanlagen gegen geltendes Recht.
- Veröffentlicht am

BUND-Anwalt Tim Stähle sagte auf einer Pressekonferenz am 10. Januar 2019 in Potsdam: „Die Genehmigung von Freilandanlagen für Legehennen mit knapp unter 40.000 Tieren verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Umweltrecht.“ Durch zu hohe Koteinträge auf den Auslaufflächen sollen die Nitrateinträge ins Grundwasser über den zulässigen Grenzwerten liegen. Das müsse bei der Genehmigung neuer Anlagen berücksichtigt werden. Auch für bestehende Anlagen fordert der BUND eine Überprüfung der Genehmigung (mehr Infos siehe QR-Code).
"Das gehört in den Tierschutzplan"
Laut dem Agrarministerium Brandenburg ist das Gutachten dem Ministerium nicht vorgelegt worden. „Das gehört in den Tierschutzplan, den das Land mit Landwirten und Naturschützern auch vom BUND erarbeitet hat“, erklärte Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade. „Wir bieten an, dass in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe Tierschutz und Geflügelhaltung das Gutachten auf den Tisch gelegt und diskutiert wird.“
Auch dem Geflügelwirtschaftsverband (GWV) Brandenburg lagen die Gutachten im Vorfeld der Pressekonferenz nicht vor. Eine weitere Begleitung des Tierschutzplans habe man bereits im vergangenen Jahr zugesagt, so GWV-Geschäftsführerin Dr. Katharina Standke. Dem Agrar- und Umweltministerium stehe man auf Wunsch selbstverständlich ebenfalls beratend zur Seite.
Schätzungen übertrieben?
Erste Kritik kam auf der Pressekonferenz von GWV-Vorstandsmitglied Richard Geiselhart, Spreenhagener Vermehrungsbetrieb GmbH. Demnach kote ein Huhn zu 80 % bei der Futtergabe und nachts, entsprechend sammle sich der Kot meist in den Ställen an, von wo er ordnungsgemäß auf landwirtschaftliche Flächen gelange. Geiselhardt hält die Schätzung der Studie, dass mindestens 10 % des Kotes auf wenigen Flächen lande, für übertrieben.