Seuchenbetrieb aus NRW lieferte Junghennen
Aus einem Junghennenaufzuchtbetrieb im Raum Paderborn (Nordrhein-Westfalen), bei dem Anfang dieser Woche der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, sind Junghühner an zahlreiche Kleinhaltungen in Baden-Württemberg ausgeliefert worden. Betroffen sind nach Informationen der Behörden annähernd 60 Geflügelhaltungen.
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"Die Geflügelhalter im Land haben durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen bisher eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Geflügelpest durch Wildvögel erfolgreich verhindern können", sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 24. März 2021 in Stuttgart. "Dass das Virus die Betriebe nun auf diesem Weg erreicht hat, ist ärgerlich. Die Tiergesundheitsbehörden haben umgehend alle Maßnahmen eingeleitet, um ein Übergreifen auf weitere Betriebe zu verhindern."
Seuchenausbreitung verhindern
Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen bzw. Meldungen besteht bei zahlreichen dieser Haltungen der Verdacht auf Geflügelpest. Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die weitere Seuchenausbreitung zu verhindern. Das Ministerium steht im engen Austausch mit den betroffenen Landkreisen, den Regierungspräsidien, den Behörden in Nordrhein-Westfalen und dem Bund.
Wo wurden Junghennen aus NRW eingestallt?
Derzeit arbeiten die Behörden in Baden-Württemberg an der Nachverfolgung der Lieferwege des Betriebes aus Nordrhein-Westfalen. Tiere wurden im gesamten Land verkauft mit Schwerpunkt im südwestlichen Landesteil. Geflügelhalter, die seit Anfang März Junghennen aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, werden gebeten, sich beim Veterinäramt im jeweils zuständigen Stadt- oder Landkreis zu melden.
Verdacht der Geflügelpest aus Tschechischer Republik
Daneben wurden in zwei Betrieben im Land Jungenten eingestallt, in deren Herkunftsbestand in der Tschechischen Republik nun ebenfalls die Geflügelpest festgestellt wurde. Auch in diesen beiden Geflügelbeständen finden derzeit Ausschlussuntersuchungen statt.
Ausgehend von der jeweiligen Situation legen die zuständigen Veterinärbehörden vor Ort das weitere Vorgehen fest. Weitere Informationen zum Geschehen in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen erhalten Betroffene bei den dortigen Pressestellen.
Vermarktung innerhalb der Restriktionsgebiete
Das Ministerium hat ein Landeskrisenzentrum eingerichtet und steht wegen des Geschehens in enger Abstimmung mit den nachgeordneten Behörden. Die Task Force Tiergesundheit Baden-Württemberg, ein Dienstleister sowie die Veterinärzüge unterstützen die Behörden vor Ort.
Bei Einrichtung von Restriktionsgebieten dürfen Konsumeier aus unverdächtigen Betrieben mit Genehmigung der zuständigen Tiergesundheitsbehörde über eigene Packstellen weiter vermarktet werden, eine Eigenvermarktung z.B. über Hofläden ist nicht möglich.
Betroffen sind in Baden-Württemberg nach den derzeit vorliegenden Informationen folgende Stadt- und Landkreise:
Breisgau-Hochschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut, Emmendingen, Stadt Freiburg, Konstanz, Calw, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Böblingen, Reutlingen, Zollern-Alb-Kreis, Sigmaringen, Lörrach, Heidenheim und Main-Tauber-Kreis.
Hier finden Sie die aktuellen Restriktionszonen der betroffenen Landkreise: